Unterlagen für die Immatrikulation

Eine Einreichung der Unterlagen per Post ist ausreichend.

Sie können Ihre Unterlagen auch in den Briefkasten des Verwaltungsgebäudes (VWG) im Eingangsbereich einwerfen.

Sollten Sie aus triftigen Gründen die Studienplatzannahme nicht persönlich unterschreiben können, besteht die Möglichkeit, einer Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht auszustellen. Die bevollmächtigte Person darf die Studienplatzannahme unterschreiben. Wichtig ist, dass die Vollmacht und eine Kopie Ihres Personalausweises sowie eine Kopie des Ausweises des/der Bevollmächtigten ebenfalls eingereicht werden müssen.

Die Hochschulzugangsberechtigung und Sprachzertifikate müssen nur in einfacher Kopie eingereicht werden.

Das Originalzeugnis kann jederzeit zur Überprüfung der Echtheit angefordert werden.

Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Bitte setzen Sie sich für die Immatrikulation mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung, damit ein digitaler Krankenversicherungsnachweis an die Universität Bremen übermittelt werden kann.

Sind Sie Mitglied einer privaten Versicherung oder haben Sie bereits das 30. Lebensjahr vollendet, müssen Sie sich von einer gesetzlichen Krankenkasse von der Versicherungspflicht befreien lassen und diesen Nachweis digital an die Universität Bremen übermitteln lassen.

Nein, bitte reichen Sie die Unterlagen zur Immatrikulation persönlich oder per Post ein.
Die Annahmeerklärung muss (im Original) unterschrieben werden, weshalb eine Einreichung per E-Mail nicht möglich ist.

Die Unterlagen zur Immatrikulation in zulassungsbeschränkte Studiengänge müssen innerhalb von 7 Tagen nach ausgesprochener Zulassung eingereicht werden.

Unterlagen für die Immatrikulation in zulassungsfreie Studiengänge und Sprachnachweise müssen bis zum 15.09. (Wintersemester) / 15.03. (Sommersemester) eines Jahres eingereicht werden.